Schulabschlüsse nach der 9. Klasse 

Prüfungszulassung lt. §63 Thüringer Schulordnung

Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer am Ende der Klassenstufe 9 der Regelschule die Versetzungsbedingungen nach § 51 Abs. 1 bis 3 erfüllt.

Prüfungen lt. §63 Thüringer Schulordnung

(2) Die Abschlussprüfung zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss gliedert sich in

  1. einen schriftlichen Teil in den Fächern Deutsch und Mathematik,
  2. einen praktischen Teil, der nach Wahl des Schülers im Fach Wirtschaft-Recht-Technik, im Fach Technik oder in dem von ihm gewählten Wahlpflichtfach absolviert wird, […], und
  3. einen mündlichen Teil in einem weiteren Fach nach Wahl des Schülers.

(4) Die Prüfung hat bestanden, wer im Durchschnitt der gesamten Prüfung mindestens befriedigende Leistungen (im Notendurchschnitt 3,50) und in keinem Fach eine schlechtere Leistung als „ausreichend“ erzielt hat. Eine Wiederholung der Prüfung ist nicht möglich.

 Übertritt in die Realschule lt. § 53 Thüringer Schulordnung

Die Voraussetzung für die Aufnahme in die Klassenstufe 10 erfüllt ebenfalls, wer in der Klassenstufe 9 […]eine auf den Hauptschulabschluss bezogene Klasse besucht hat und den Qualifizierenden Hauptschulabschluss und im Abschlusszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht hat.

Qualifizierender Hauptschulabschluss 2027

Wichtige Termine (vorbehaltlich – Stand 04.08.2027)

bis 05.05.27 formlose Anmeldung für den QHSA sowie verbindliche Mitteilung des gewählten Fachs für die mündliche und für die praktische Prüfung
21.05.2027 letzter Unterrichtstag/ Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten
21.06.2027 Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung
02.07.2027 Zeugnisausgabe

Schriftliche Prüfungen

03.06.2027     Deutsch
14.06.2027     Mathematik

Praktische Prüfung (WRT oder Wahlpflichtfach)

16.06./17.06.2027

Mündliche Prüfungen

25.06.2027

Gesetzliche Bestimmungen

§ 63 der Thüringer Schulordnung (ThürSchuO)