Im Schuljahr 2020/2021 wurden auf Beschluss der Lehrerkonferenz die schulinternen, allgemeinen Bewertungskriterien vom Schuljahr 2013/ 2014 aktualisiert.
Fachliche Besonderheiten regeln die Fachkonferenzen (Beschlüsse durch alle Lehrer eines Faches).

1. Vereinbarte Prozentsätze:

    95% bis 100% = Note 1

    80% bis  94% = Note 2

    65% bis  79% = Note 3

    45% bis  64% = Note 4

    25% bis  44% = Note 5

      0% bis  24% = Note 6

Für die Bewertung von Kurzvorträgen, Modellen, Wandzeitungen, Gruppenarbeiten usw. gelten gesonderte Bewertungskriterien, die den Schülern über die Klassenleiter zu Schuljahresbeginn bekannt gegeben werden.

2. Arten der Leistungsüberprüfung

Die Bewertung des Lernfortschrittes richtet sich nach den in den Thüringer Lehrplänen geforderten Kompetenzen. Diese umfassen nicht nur die Bewertung von Sachkenntnissen, sondern auch die Bewertung von Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen unter Berücksichtigung der in Deutschland üblichen drei Anforderungsbereiche:

  • Anforderungsbereich I
    Wiedergabe bekannter Sachverhalte im gelernten Zusammenhang, Anwendung von Lernstrategien, Verfahren und Techniken in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang.
  • Anforderungsbereich II
    Wiedergabe bekannter Sachverhalte in verändertem Zusammenhang, selbstständiges Übertragen auf vergleichbare Sachverhalte.
  • Anforderungsbereich III
    selbstständiger Transfer von Gelerntem auf vergleichbare Sachverhalte bzw. Anwendungssituationen, Erkennen, Bearbeiten von komplexen Problemstellungen und selbstständiges, problembezogenes Begründen, Denken und Urteilen, Werten und Verallgemeinern.
  Leistungsüberprüfungen Abkürzung   
1) Klassenarbeiten KA
2) schriftliche Leistungskontrollen Lk
3) unangekündigte schriftliche Leistungskontrollen uLk
4) mündliche Leistungskontrollen, epochale Bewertungen – Erläuterungen weiter unten, siehe (*) mLk
5) Bewertung von praktischen Leistungen wie Schülerexperimente, Gruppenarbeiten, Wandzeitungen, Herstellung von Modellen usw. pLk

(*) Kriterien für epochale Bewertung

  • Unterrichtsvorbereitung (Erledigung der Hausaufgaben, Vollständigkeit der Arbeitsmittel, fachliche Vorbereitung auf die Stunde, Termineinhaltung u. ä.),
  • Aktive Teilnahme am Unterricht (stille Mitarbeit, Beteiligung am Unterrichtsgespräch, konzentrierte Bearbeitung von Aufgaben u. ä.),
  • Sozialkompetenz (Befolgen von Lehreranweisungen, ruhiges Arbeiten – ohne zu stören, konstruktive Zusammenarbeit mit Partnern u. ä.).

3. Anzahl der Leistungsüberprüfungen

Anzahl Klassenarbeiten pro Schuljahr

Einstundenfach 1
Zweistundenfach 2
Dreistundenfach 3
Vierstundenfach, Fünfstundenfach 4

Mindestnotenzahl pro Schuljahr

Einstundenfach 6
Zweistundenfach 8
Dreistundenfach 10
Vierstundenfach 12
Fünfstundenfach 14

Jeder Schüler erhält nach Möglichkeit die gleiche Anzahl von Noten.

4. Rückgabefristen schriftlicher und praktischer Leistungsüberprüfungen

Lk, uLk 1 Woche
KA, pLk 2 Wochen
Aufsätze 3 Wochen

5. Transparenz der Notengebung

  • Schriftliche Leistungsüberprüfungen aller Art sind den  Schülern mit nach Hause zu geben, die Kenntnisnahme bestätigen die Eltern durch Unterschrift.
  • Aufgabenstellungen, Punktverteilungen und Bewertungskriterien sind den Schülern ggf. auch den Eltern zu erläutern.

6. Eintragen der Noten ins Notensystem

  • Jeder Fachlehrer aktualisiert seine Noten alle zwei Wochen im Notensystem sowie eine Woche vor den Elternsprechtagen.
  • Noteneintragungen werden mit Art, Thema und Datum der Leistungsüberprüfung vorgenommen.

7. Häusliches Lernen

[Vgl.: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (Hrsg.): Handreichung Häusliches Lernen. Erfurt 2020.]

  • Eine Leistungsbewertung ist dann möglich, wenn die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler zu Hause erbracht haben, im Rahmen des Präsenzunterrichts in mündliche, schriftliche oder praktische Leistungsnachweise einbezogen werden können.
  • Mögliche Lernprodukte und damit Leistungsnachweise, die benotet werden können, sind z. B. Präsentationen, schriftliche Produkte wie Aufsätze, Poster, Fotodokumentation, digitale Ausarbeitungen, Portfolios etc.
  • Auch eine Bewertung von zu Hause erbrachten Leistungen ist möglich.
  • Den Lernenden muss zuvor transparent gemacht werden, dass eine Benotung erfolgt und welches Erwartungsbild zugrunde liegt.
  • Bei offensichtlich identischen Lernprodukten, die in Art, Form und Inhalt übereinstimmen, gelten diese als Betrugsversuch und werden bei allen betreffenden Schülern mit der Note ungenügend
  • Lernprodukte, die vollständig aus Inhalten anderer Quellen (Internet, Bücher) übernommen werden, gelten als Diebstahl geistigen Eigentums und können als Betrugsversuch (Plagiat) mit der Note „ungenügend“ bewertet werden.

8. Kriterien zur Bewertung von praktischen Leistungen:

Die Wichtung der Kriterien wird individuell durch den Fachlehrer festgelegt.

Kurzvorträge:

  • Klare Zielstellung, ersichtliche Gliederung, logischer Aufbau (Einleitung, Hauptteil, Schluss)
  • Fachliche Richtigkeit
  • Anschaulichkeit
  • Rhetorik, freies, akzentuiertes Sprechen/ Blickkontakt/ Gesamtauftreten
  • Einhalten der Zeitvorgabe
  • Stichwortzettel
  • Angabe der Quellen

Modelle oder praktische Arbeiten:

  • Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit (Materialliste, Zeichnung, Vollständigkeit, Vergleich Original-Skizze, Vergleich Original- Materialliste)
  • Funktionstüchtigkeit
  • Realitätstreue
  • Originalität
  • Ästhetische Gestaltung

Wandzeitungen

  • Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Farbgestaltung
  • Klares Ordnungsprinzip
  • Verhältnis Text- Bildmaterial
  • Lesbarkeit, Schrifttyp und-größe, Bildgröße
  • Sprachliche Richtigkeit