Hausordnung der Herzog Bernhard-Schule Römhild

Die Hausordnung wurde auf einstimmigen Beschluss der Schulkonferenz vom 13.12.2023 geändert.

Allgemeines

  • Wir Schüler haben die Pflicht, den Unterricht und andere Schulveranstaltungen regelmäßig zu besuchen, uns am Unterricht zu beteiligen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen.
  • Pünktlichkeit, Höflichkeit, Grüßen, gegenseitige Achtung und ein angemessener Umgangston sind für uns selbstverständlich. Wir verhalten uns respektvoll und tolerant gegenüber allen Angehörigen unserer Schule. Zur Pünktlichkeit gehören das rechtzeitige Erscheinen zum Unterricht (zehn Minuten vor Beginn) der ersten Stunde und der zügige Raumwechsel.
  • Wir haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb stört. Lärm und rücksichtsloses Verhalten werden nicht geduldet.
  • Die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Persönlichkeit, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung ist verboten. Das Tragen und Mitführen entsprechender Symbole, Materialien und Kleidungsstücke sowie deren Verbreitung kann zum sofortigen Ausschluss vom Unterricht führen.
  • Die Schüler der Abschlussklassen unterstützen die Aufsicht führenden Lehrer während der großen Pause, der Mittagspause und bei der Busaufsicht.
  • Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln, alkoholischen Getränken und das Rauchen sind laut Jugendschutzgesetz untersagt.
  • Wir verzichten in der Schulzeit und bei schulischen Veranstaltungen auf Energie Drinks.
  • Auf dem kompletten Schulgelände besteht ein Verbot der Nutzung von Handys und anderer elektronischer Geräte wie z. B. Smartwatches und MP3–Player. Gemäß § 51 (6) des Thüringer Schulgesetzes kann bei Verstoß das elektronische Gerät entzogen werden. Der Schulleiter entscheidet über die Rückgabe.
  • Das Abstellen von Fahrrädern und Mopeds auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Bei Krankheit melden die Sorgeberechtigten ihr Kind bis spätestens 8:00 Uhr über die Sdui-App in der Schule ab. Sollte keine Abmeldung erfolgen, wird die Schule Nachforschungen zum Verbleib des Kindes anstellen. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung durch die Sorgeberechtigten erforderlich.
  • Abmeldungen im Krankheitsfall während des Unterrichts erfolgen persönlich beim Fachlehrer des nachfolgenden Unterrichts und werden aktenkundig im Klassenbuch vermerkt. Betroffene Schüler melden sich anschließend im Sekretariat und dürfen nur von abholberechtigten Personen abgeholt werden.
  • Beurlaubungen vom Unterricht bis 3 Tage müssen durch die Sorgeberechtigten beim Klassenleiter, bei mehr als 3 Tagen bzw. unmittelbar vor oder nach den Ferien beim Schulleiter mit Hilfe des entsprechenden Formulars (siehe Homepage –> Informationen –> Formulare) rechtzeitig beantragt werden. Bei stundenweisen Beurlaubungen reicht ein rechtzeitiger formloser Antrag. Die Schule hat gemäß § 7 der Thüringer Schulordnung das Recht Anträge auf Beurlaubung abzulehnen.
  • Für mutwillig oder fahrlässig angerichtete Schäden an allen Einrichtungen sowie Eigentum der Schule wird der betreffende Schüler zur Verantwortung gezogen, ggf. müssen die Eltern Schadensersatz leisten.
  • Bei Verstößen gegen die Hausordnung können erzieherische Maßnahmen wie Schüler- und Elterngespräche, schriftliche Hinweise, Arbeitseinsätze, Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts bzw. Ordnungsmaßnahmen nach § 51 des Thüringer Schulgesetzes eingeleitet werden.

Auf dem Schulgelände

  • Wir verhalten uns so, dass niemand gefährdet oder verletzt wird.
  • Räume, Flure und Schulhöfe halten wir sauber und ordentlich. Als umweltbewusste Schüler achten wir besonders auf die Müllvermeidung und -trennung.
  • Wir unterlassen das Werfen von Schneebällen, Kies und anderen Gegenständen, weil es zu Verletzungen führen kann.
  • Die Fluchttreppe in Haus I halten wir stets frei.
  • Alle Rauchschutztüren bleiben offen.

Schulalltag

  • Beim Betreten aller Räume nehmen wir die Kopfbedeckung ab.
  • Vor Beginn der nächsten Stunde bereiten wir uns am Platz auf den Unterricht vor.
  • Wir unterlassen das Essen und Kaugummikauen im Unterricht.
  • Für Fachunterrichtsräume gibt es zusätzliche Regelungen, die Fachlehrer belehren entsprechend.
  • Während des gesamten Schultags ist das Verlassen des Schulgeländes nicht erlaubt.
  • Alle Klassen (außer Klassenstufe 5 und Abschlussklassen) leisten einen Beitrag zur Erhaltung unserer Außenanlagen, indem sie einen laut Schuljahresplan zugewiesenen Abschnitt pflegen.

Vor der ersten Stunde

  • Wir Schüler halten uns vor 07.45 Uhr auf Hof 1 auf.
  • Die Schule kann ab 07.45 Uhr über den Haupteingang sowie die beiden Hofeingänge von Haus 1 betreten werden.
  • In der Sommerzeit bei schlechtem Wetter (Entscheidung Aufsicht führender Lehrer) sowie in der Winterzeit dürfen wir bereits ab 07.30 Uhr den unteren Flur und die Säulenhalle zum Aufenthalt nutzen (Eingang nur über Hof 1/ Lehrküche).
  • Alle Klassenräume sind spätestens 7.45 Uhr geöffnet.
  • Schüler, die wiederholt zur ersten Stunde zu spät kommen, werden vom Unterricht der ersten Stunde ausgeschlossen.

 Hofpause

  • Alle Schüler halten sich auf dem Schulhof auf, in dessen dazugehörigen Schulgebäude die nachfolgende Unterrichtsstunde stattfindet.
  • Die Taschen werden ordentlich vor dem Raum der 4. Stunde abgestellt.
  • Bei schlechtem Wetter erfolgt eine Durchsage. Alle Schüler halten sich dann im unteren Flur und in der Säulenhalle auf.

Mittagspause

  • Nach Unterrichtsschluss stellen wir die Stühle hoch, der Klassendienst kehrt den Raum und säubert die Tafel.
  • Das Mittagessen wird in der Säulenhalle eingenommen. Alle anderen Schüler halten sich auf Hof 1 auf, auch Schüler, die ihr Essen beendet haben.
  • Bei schlechtem oder kaltem Wetter entscheidet der Aufsicht führende Lehrer über den Aufenthalt im unteren Flur.
  • Aus Sicherheitsgründen halten wir uns nicht auf den Straßen und auf den Brücken vor dem Schulgelände auf.

Aufbewahrung von Sachen

  • Wir nutzen die Garderobenhaken in den jeweiligen Räumen.
  • Wertsachen gehören nicht in die Kleidung, den Sportbeutel oder die Schultasche. Es besteht seitens der Schule keine Haftung.
  • Wir vergreifen uns nicht an den Sachen anderer Schüler.
  • Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.

Im Namen der Schulkonferenz

Ralf Schellenberger
Schulleiter