Fachkonferenz Sport                                                                                                01.09.2014

Regelschule Römhild

Belehrung Sportunterricht

  1. Rahmenbedingungen

–          Die Schüler treten nach dem Vorklingeln vor der Sporthalle an

–          Der Einlass erfolgt nach Aufforderung durch die Lehrer in die zugewiesenen

     Umkleideräume

–          Die Schüler ziehen sich in den Umkleideräumen um, und erscheinen in Sportbekleidung am Halleneingang

–          Das Betreten der Halle erfolgt nur nach Anweisung des Lehrers

–          Die Gerätebenutzung erfolgt nach Freigabe durch Lehrer

–          Es gelten die allgemeingültigen Hallenregeln für Sporthallen ( Nutzung der Sanitären Anlagen, Kontrolle Beleuchtung, Ordnung, Sauberkeit )

–          Essen und Getränke werden nicht mit in die Sporthalle genommen.

–          Bei mutwilliger Zerstörung wird der entsprechende Schüler haftbar gemacht

  1. Sportbekleidung und Outfit

–    Die Halle wird nur mit sauberen Sportschuhen mit abriebfester Sohle betreten

–          Für Sportunterricht im Freien sind separate Sportschuhe und zweckmäßig, witterungsabhängige Bekleidung erforderlich.

–          Der Sportunterricht erfolgt in sauberer und funktioneller Sportbekleidung.

–          Bei schulterlangem Haar ist ein Haargummi zu tragen.

–          Brillen werden auf eigene Gefahr getragen. Es werden Sportbrillen empfohlen.

  1.    Wertgegenstände und Schmuck im Sportunterricht

–     Für Wertgegenstände besteht keine Haftung

–     Das Tragen von Schmuck (Ringe, Ketten, Bändern, Ohrringe …) und Uhren während des Sportunterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet, weil es sowohl für den Träger selbst als auch für andere eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellt.

–     Piercing Schmuck ist grundsätzlich vor dem Sportunterricht zu entfernen. Das Überkleben mit Pflaster oder ähnlichem Material sowie der Austausch durch Kunststoff- Schmuck werden nicht akzeptiert.

–     Das Tragen von Gesundheitssteckern ist kein Entschuldigungsgrund, hierfür wird empfohlen, die Ferienzeit zu nutzen!

–     Eine Weigerung, den Schmuck zu entfernen, hat den Ausschluss vom Sport- unterricht und die Note 6 aufgrund der Leistungsverweigerung zur Folge.

  1.  Atteste / Entschuldigungen / Versäumnisse

–          Ausfälle am Sportunterricht (Erkältungen, leichte Verletzungen) bis 3 Tage werden durch die Eltern in schriftlicher Form entschuldigt

–          Längere Ausfälle am Sportunterricht sind durch ein ärztliches Attest bzw. einer Teilbefreiung durch den Arzt mit Angabe des Zeitraumes und der Art der Bewegungseinschränkung nachzuweisen. Die Gültigkeit des Attestes beträgt maximal ein Schuljahr.

–          Eine generelle Notenbefreiung wird nicht akzeptiert.

–          Eine Sportbefreiung ist keine Unterrichtsbefreiung.
Attestierte bzw. teilattestierte Schüler werden (unter Beachtung der Einschränkung) in den Unterricht einbezogenen. ( Alternativübungen, differenzierte Belastungen,
Schieds- und Kampfrichtertätigkeit, Theorie über sportliche Techniken, Wettkampfregeln )

–          In besonderen Fällen kann der Lehrer auf ein amtsärztliches Attest bestehen.

 

  1. Bewertung

–    Die Sportnote ergibt sich aus verschiedenen Teilnoten

–    Unentschuldigtes Versäumnis bzw. vergessene Sportkleidung zur LK bedeuten die Note 6 für die L

 

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